Allgemeine Bildlizenz

Wird nichts anderes vertraglich vereinbart, so unterliegen alle von mir im Auftrag von Kunden erstellten Bilder folgender Lizenz. (Stand 14.11.2015)

  1. Vertragspartner
    Der nachfolgende Lizenzvertrag wird geschlossen zwischen dem Auftraggeber der Bilderstellung (Kunde) und Markus Freitag Fotografie (MFF), Kontaktdaten siehe Impressum..
  2. Der Kunde hat das Recht die im Rahmen des Auftrags erstellten Bilder kommerziell und redaktionell zu nutzen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen.
  3. Im Falle eines Weiterverkaufs der Bilder, sind 50% des Umsatzes dieses Weiterverkaufs an MFF abzutreten. Für den Käufer gilt dieselbe Lizenz.
  4. Wurden im Auftrag des Kunden Personen abgebildet, so wird der Kunde die Persönlichkeitsrechte dieser Personen in Bezug auf Aufzeichnung, Speicherung und Veröffentlichung der Bilder oder in sonstiger notwendiger Weise klären und einhalten.
  5. Zusatzregelung für kommerzielle Nutzung
    1. Eine Namensnennung bei kommerzieller Nutzung ist nicht zwingend erforderlich, aber erwünscht, wenn dies dem Nutzungszweck nicht widerspricht.
  6. Zusatzregelung für redaktionelle Nutzung
    1. Werden erstellte Bilder redaktionell genutzt, so müssen diese immer mit folgender Namensnennung versehen werden:
      Markus Freitag (fotografiefreitag.de)
    2. Werden für die Bilder branchenüblich Honorare gezahlt, so sind 50% dieser Honorare nach den Honorartabellen des deutschen Journalistenverbandes vom Kunden an Markus Freitag abzuführen. 
    3. Bei jeder redaktionellen Verwendung ist ein Belegexemplar an MFF zu übergeben. 
  7. Ausschluss der Namensnennung
    Werden die von MFF erstellten Bilder von Dritten bearbeitet oder in irgendeiner Weise verändert, auf die MFF keinen Einfluss hat, so ist dies im Falle einer Namensnennung in jedem Fall eindeutig zu kennzeichnen.
  8. Ausschluss der Veröffentlichungsrechte
    Die Veröffentlichung oder Zurschaustellung von Bildern von MFF in pornografischem, extremistischem oder anderweitig moralisch verwerflichem Zusammenhang ist grundsätzlich untersagt.
    Die Feststellung, ob ein Medium oder eine Plattformen nicht akzeptabel ist, liegt im Ermessen von MFF und muss im Zweifel vor der Veröffentlichung erfragt werden.
  9. Inkrafttreten der Lizenz
    Diese Lizenz ist nach vollständigem Zahlungseingang über den vereinbarten Weg gültig. Eine Verwendung, Veröffentlichung oder Bearbeitung der Bilder vor dem Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs ist nicht zulässig.
    Im Wiederverkauf ist die Lizenz für den Käufer ab Geldeingang des Umsatzanteils bei MFF gültig.
    Die Veröffentlichung von Bildern die im Rahmen von "Pressepaketen" an den Kunden übergeben werden, ist auch vor Zahlungseingang erlaubt.
  10. Salvatorische Klausel
    Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung.
  11. Gerichtsstand und Landesrecht
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie falls zutreffend die Bestimmungen des Freistaates Bayern oder der Stadt Regensburg. Insbesondere gilt für alle erstellten Bilder und Werke das deutsche Urheberrecht.
    Gerichtsstand ist Regensburg, Deutschland.